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Baumfällung
Blankenese

Baumfällung Genehmigung Bezirksamt Altona — Schritt für Schritt

Blankenese gehört zum Bezirk Altona — jede Fällung eines Baums ab 25 cm Stammumfang braucht hier eine Ausnahmegenehmigung. So läuft der Antrag konkret ab, was er kostet und wie Sie Bußgelder vermeiden.

Die Hamburger Baumschutzverordnung (BaumSchVO) im Kern

Die Baumschutzverordnung der Freien und Hansestadt Hamburg (BaumSchVO) schützt in Blankenese und den Elbvororten:

Nicht geschützt sind: Obstbäume (außer Walnuss und Esskastanie), bestimmte Nadelgehölze in Reihenpflanzungen, Thuja/Lebensbäume, sowie Bäume in Wäldern (unterliegen dem Waldgesetz).

Die 7 Schritte zum Antrag

  1. Schritt 1: Baum bewerten (Stammumfang messen)
    Messen Sie den Stammumfang in 1,30 m Höhe. Ab 25 cm gilt die Hamburger Baumschutzverordnung — dann ist ein Antrag erforderlich. Zwiesel unter 1,30 m: jeder Stamm einzeln zählen, der ≥ 25 cm hat.
  2. Schritt 2: Fällgrund dokumentieren
    Erstellen Sie 4–6 Fotos: Gesamtansicht, Stammbasis mit Maßband, sichtbare Schäden oder Krankheiten (Pilzfruchtkörper, Rindenrisse, Totholz-Anteil), Kronenbereich. Bei Bauvorhaben: Lageplan mit eingezeichnetem Baum.
  3. Schritt 3: Antragsformular ausfüllen
    Formular 'Antrag auf Ausnahmegenehmigung zur Fällung eines geschützten Baumes' beim Bezirksamt Altona herunterladen (hamburg.de/altona). Auszufüllen: Antragsteller, Grundstücksadresse, Anzahl und Art der Bäume, Fällgrund, geplante Ersatzpflanzung.
  4. Schritt 4: Antrag einreichen
    Postalisch oder per E-Mail an das Fachamt Management des öffentlichen Raums, Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg. Bearbeitungszeit meist 4–8 Wochen, in dringenden Fällen mit Begründung schneller.
  5. Schritt 5: Vor-Ort-Termin abwarten
    Ein Baumkontrolleur des Bezirksamts kommt zur Begutachtung. Häufig entscheidet er zunächst mündlich, ob und unter welchen Auflagen gefällt werden darf.
  6. Schritt 6: Bescheid + Auflagen erhalten
    Der schriftliche Bescheid enthält: Genehmigung ja/nein, Auflagen (Ersatzpflanzung 1:1 oder Ausgleichszahlung 250–800 € pro Baum), Gebühr (40–120 €), Frist zur Ausführung (meist 1 Jahr).
  7. Schritt 7: Fällung ausführen und Ersatz pflanzen
    Fällung nur in der Fällsaison 1. Oktober – 28./29. Februar. Ersatzpflanzung im Folgeherbst mit angegebener Baumart und Mindestgröße (meist Stammumfang 18/20).

Kosten der Genehmigung im Überblick

PositionKostenWann fällig?
Verwaltungsgebühr Antrag40 – 120 €Bei Antragstellung
Baumdiagnose (freiwillig, oft empfohlen)150 – 400 €Vor Antrag, stärkt Argumentation
Ersatzpflanzung 1:1 (Selbstpflanzung)350 – 900 € pro BaumIm Folgeherbst nach Fällung
Ausgleichszahlung statt Ersatz250 – 800 € pro BaumNach Bescheid
Bußgeld ungenehmigter Fällung500 – 50.000 €Bei Feststellung durch Behörde/NABU

Sonderfall Elbchaussee-Villen mit Denkmalschutz

Viele Grundstücke an der Blankeneser Elbchaussee, im Falkensteiner Ufer und Grotiusweg liegen im Denkmalschutzbereich. Bei einer Baumfällung, die Sanierungs- oder Bauarbeiten am denkmalgeschützten Objekt betrifft, koordiniert das Bezirksamt Altona den Antrag mit dem Denkmalschutzamt. Das verlängert die Bearbeitung meist um 2–4 Wochen, ändert die Gebühr aber nicht. Wichtig: Nicht zwei getrennte Anträge stellen — der Baumfällantrag wird intern weitergeleitet.

Wenn Nachbarn fällen wollen — was Sie tun können

Wenn ein Nachbar in Blankenese einen geschützten Baum ohne sichtbaren Antrag fällen lässt, können Sie das Bezirksamt Altona telefonisch (040 / 428 11-0) oder per E-Mail benachrichtigen. Der NABU Hamburg dokumentiert illegale Fällungen und stellt regelmäßig Strafanzeigen — bekanntester Fall ist die illegale Fällung im Sven-Simon-Park Blankenese 2024, die weitreichende Bußgeldverfahren nach sich zog.

Was tun bei Ablehnung?

Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen (schriftlich beim Bezirksamt Altona). Erfolgversprechende Widerspruchsgründe sind:

Häufige Fragen zum Genehmigungsantrag

Ab welchem Stammumfang brauche ich in Hamburg eine Genehmigung?
Die Hamburger Baumschutzverordnung schützt Bäume ab 25 cm Stammumfang, gemessen in 1,30 m Höhe (Brusthöhe). Bei mehrstämmigen Bäumen (Zwieseln) wird jeder Stamm einzeln bewertet, der unterhalb von 1,30 m aus dem Boden kommt.
Welche Baumarten sind in Hamburg von der BaumSchVO ausgenommen?
Ausgenommen sind: Obstbäume auf Privatgrund (außer Walnuss und Esskastanie), Nadelbäume unter bestimmten Bedingungen (z. B. Fichten in Reihenpflanzung), Thuja/Lebensbäume und alle Bäume in Wäldern (dort gilt Landeswaldgesetz).
Was kostet der Antrag beim Bezirksamt Altona?
Die Verwaltungsgebühr für die Ausnahmegenehmigung liegt bei 40–120 € pro Antrag, unabhängig von der Anzahl der Bäume. Bei besonders wertvollen Bäumen oder bei mehreren Alternativstandorten kann eine Rahmenprüfung höhere Gebühren nach sich ziehen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel 4–8 Wochen. In dringenden Fällen (akute Gefahr, Sturmschaden, Baustellenstillstand) kann eine beschleunigte Bearbeitung beantragt werden — dazu muss der Grund in einem separaten Schreiben belegt werden (Baumgutachten, Baubescheid o. ä.).
Was ist eine Ersatzpflanzung und wann ist sie Pflicht?
Wird eine Genehmigung erteilt, verlangt das Bezirksamt fast immer eine Ersatzpflanzung 1:1 auf demselben Grundstück (heimische Baumarten, Mindest-Stammumfang 18/20). Ist Ersatz vor Ort nicht möglich (Platzmangel, Bebauung), wird eine Ausgleichszahlung fällig — 250–800 € pro nicht ersetztem Baum, in einen Umwelt-Sondertopf des Bezirks.
Was passiert bei einer ungenehmigten Fällung in Blankenese?
Bußgelder beginnen bei 500 € pro Baum und können bis 50.000 € pro Baum reichen, wenn Vorsatz nachgewiesen wird oder besonders wertvolle Bäume betroffen sind (z. B. Alt-Buchen im Falkensteiner Ufer). Zusätzlich verlangt das Bezirksamt Ersatzpflanzung oder Ausgleichszahlung. Der NABU Hamburg dokumentiert regelmäßig illegale Fällungen (u. a. Sven-Simon-Park 2024) und erstattet Anzeige.
Muss ich bei einem Sturmschaden auch eine Genehmigung einholen?
Nein — bei akuter Gefahr (umgestürzter oder halb geworfener Baum, Astbruch über Verkehrsflächen) darf und muss unverzüglich beseitigt werden. Wichtig: Fotos vor Beseitigung machen und nachträglich Meldung ans Bezirksamt (formlose E-Mail reicht), damit der Vorgang aktenkundig ist. Für die reine Aufräumung genügt in der Regel diese Meldung.
Wer ist beim Bezirksamt Altona zuständig?
Zuständig ist das Fachamt Management des öffentlichen Raums, Abteilung Naturschutz. Kontakt: Bezirksamt Altona, Platz der Republik 1, 22765 Hamburg. Telefon 040 / 428 11-0 (Zentrale, nach 'Baumschutz' fragen). E-Mail über das Kontaktformular auf hamburg.de/altona.

Antrag von uns übernehmen lassen

Wir stellen den Antrag beim Bezirksamt Altona inklusive Baumdiagnose, Fotos und Begründung — Sie unterschreiben nur. Pauschal 180 €, wird bei Beauftragung der Fällung gutgeschrieben.